Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/7717 · S. 26
Zu Artikel 2 (AWaffV)
Zu Artikel 2 (AWaffV) Zu Nummer 1 (§ 3) Die Regelung dient der Klarstellung. Gegenstand der Aus- bildungen im Bereich von See- und Luftfahrt ist seit Jahr- zehnten auch der Umgang mit Seenotsignalmitteln. Dies gilt sowohl für Berufs- als auch Führerscheinausbildungen. Er- fasst werden die gewerbliche Luft- und Seefahrt ebenso wie der Freizeitsport. Der Prüfung durch die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch Rechtsverordnung mit der Durchführung von Führerscheinprüfungen beauftragten Prü- fungsausschüsse des Deutschen Seglerverbandes (DSV) und des Deutschen Motor Yachtverbandes (DMYV) liegt dabei ein mit den Ländern abgestimmter Fragenkatalog zugrunde, der hinsichtlich der Seenotsignalmittel neben der waffen- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/7717 rechtlichen Sachkunde auch die sprengstoffrechtliche Fach- kunde berücksichtigt. In der Folge benötigen die Inhaber entsprechender Führerscheine und Befähigungsnachweise mit Fachkundeeintrag keine sprengstoffrechtlichen Erlaub- nisse oder Befähigungsscheine für pyrotechnische Signal- mittel der Klasse T2. Eine waffenrechtliche Erlaubnis für die Signalpistole Kaliber 4 bleibt dagegen weiterhin erforder- lich. Mit dem neu geschaffenen § 3 Abs. 2 wird auch die waffen- rechtliche Anerkennung der Sachkundeunterweisung im Rahmen der Lehrgänge zur Vorbereitung der Führerschein- prüfung erforderlich. Die Neuregelung stellt sicher, dass die für die Anerkennung des Lehrgangsteils „waffenrechtliche Sachkunde“ zuständigen Landesbehörden bei Vorlage be- stimmter Voraussetzungen eine Anerkennung aussprechen. Die Anerkennung betrifft eine große Zahl gewerblicher Aus- bildungseinrichtungen (Fahr- und Segelschulen), aber auch die Ausbildung durch die Verbände des Wassersports. Zu Nummer 2 (§
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.278 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/7717, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 114.816–119.094 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 724183f2fe26ecea….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP