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Artikel 2 · BT-Drs. 16/7717 · S. 26

Zu Artikel 2 (AWaffV)

Zu Artikel 2 (AWaffV)
Zu Nummer 1 (§ 3)
Die Regelung dient der Klarstellung. Gegenstand der Aus-
bildungen im Bereich von See- und Luftfahrt ist seit Jahr-
zehnten auch der Umgang mit Seenotsignalmitteln. Dies gilt
sowohl für Berufs- als auch Führerscheinausbildungen. Er-
fasst werden die gewerbliche Luft- und Seefahrt ebenso wie
der Freizeitsport.
Der Prüfung durch die vom Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung durch Rechtsverordnung mit der
Durchführung von Führerscheinprüfungen beauftragten Prü-
fungsausschüsse des Deutschen Seglerverbandes (DSV) und
des Deutschen Motor Yachtverbandes (DMYV) liegt dabei
ein mit den Ländern abgestimmter Fragenkatalog zugrunde,
der hinsichtlich der Seenotsignalmittel neben der waffen-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/7717
rechtlichen Sachkunde auch die sprengstoffrechtliche Fach-
kunde berücksichtigt. In der Folge benötigen die Inhaber
entsprechender Führerscheine und Befähigungsnachweise
mit Fachkundeeintrag keine sprengstoffrechtlichen Erlaub-
nisse oder Befähigungsscheine für pyrotechnische Signal-
mittel der Klasse T2. Eine waffenrechtliche Erlaubnis für die
Signalpistole Kaliber 4 bleibt dagegen weiterhin erforder-
lich.
Mit dem neu geschaffenen § 3 Abs. 2 wird auch die waffen-
rechtliche Anerkennung der Sachkundeunterweisung im
Rahmen der Lehrgänge zur Vorbereitung der Führerschein-
prüfung erforderlich. Die Neuregelung stellt sicher, dass die
für die Anerkennung des Lehrgangsteils „waffenrechtliche
Sachkunde“ zuständigen Landesbehörden bei Vorlage be-
stimmter Voraussetzungen eine Anerkennung aussprechen.
Die Anerkennung betrifft eine große Zahl gewerblicher Aus-
bildungseinrichtungen (Fahr- und Segelschulen), aber auch
die Ausbildung durch die Verbände des Wassersports.
Zu Nummer 2 (§

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.278 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/7717, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 114.816–119.094 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 724183f2fe26ecea….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP