§ 359 Beteiligte
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 36
Nach Gewicht
- BFH, 12.02.2015 – V R 28/14(Zur Beteiligung eines Dritten i.S. von § 174 Abs. 5 AO)Zitiert von 9
- BFH, 20.11.2013 – X R 7/11Hinzuziehung der Ehefrau zum Einspruchsverfahren des Ehemannes im Fall der ZusammenveranlagungZitiert von 3
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 – 6 K 6002/21
- VG Lüneburg, 01.03.2017 – 1 A 343/15Zitiert von 1
- FG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 – 3 V 1052/15
- OVG NRW, 15.06.2011 – 8 A 1150/10Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung steuerlicher Auskünfte durch das Finanzamt nach dem IFG NRW KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 44
Zuletzt entschieden
- FG Niedersachsen, 16.10.2025 – 1 V 38/25Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 24.09.2025 – 1 V 57/25
- OVG NRW, 09.06.2020 – 16 E 814/19Zitiert von 2
36 Entscheidungen zu § 359 AO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 359 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Beteiligte am Verfahren sind:
1.
wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
2.
wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.