§ 206 Bindungswirkung
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 13.02.2008 – I R 63/06Gewerbesteuer: Voraussetzungen für die Einordnung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Sonderbetriebsvermögen und deren Auswirkung auf den Gewerbeertrag KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 – 6 K 2254/17
- FG Köln, 29.10.2014 – 5 K 463/12Zitiert von 2
- FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 – 6 K 3775/08
- FG Niedersachsen, 05.12.2007 – 5 K 312/02
- BFH, 01.04.2015 – V B 63/14Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grundsatz der AbschnittsbesteuerungZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- FG Hamburg, 25.08.2015 – 3 K 200/15Zitiert von 4
- FG Köln, 06.03.2012 – 13 K 3006/11Zitiert von 1
- BFH, 30.04.2009 – V R 3/08Zitiert von 22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 206 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/206#abs-1 (1) Die verbindliche Zusage ist für die Besteuerung bindend, wenn sich der später verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt deckt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/206#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die verbindliche Zusage zuungunsten des Antragstellers dem geltenden Recht widerspricht.