§ 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
Stand: 28.01.2022
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 17.05.2022 – VII R 4/19Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) - keine eigene arzneimittelrechtliche Prüfungsbefugnis der Zollbehörde - Feststellungswirkung fachbehördlicher Entscheidungen - Beschränkung der Sachaufklärungspflicht des FGZitiert von 4
- BFH, 21.07.2009 – VII R 2/08Zitiert von 4
- FG Hamburg, 24.04.2014 – 4 K 78/13Zitiert von 3
- LSG Hessen, 17.11.2011 – L 8 KR 77/11 B ERZitiert von 6
- LSG NRW, 02.06.2003 – L 5 B 74/02 KR ER
- LSG NRW, 02.06.2003 – L 5 B 78/02 KR ERZitiert von 3
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 74 AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/74#abs-1 (1) Das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zolldienststellen wirken bei der Überwachung des Verbringens von Arzneimitteln und Wirkstoffen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes und der Ausfuhr mit. Die genannten Behörden können
Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 eingeschränkt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/74#abs-2 (2) Das Bundesministerium der Finanzen regelt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten des Verfahrens nach Absatz 1. Es kann dabei insbesondere Pflichten zu Anzeigen, Anmeldungen, Auskünften und zur Leistung von Hilfsdiensten sowie zur Duldung der Einsichtnahme in Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen und zur Duldung von Besichtigungen und von Entnahmen unentgeltlicher Proben vorsehen. Die Rechtsverordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, soweit es sich um radioaktive Arzneimittel und Wirkstoffe oder um Arzneimittel und Wirkstoffe handelt, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet werden.