§ 3 Stoffbegriff
Stand: 10.06.2019
Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind
Wird zitiert von 59 Entscheidungen zu § 3 AMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 22.05.2012 – 7 K 4876/10Zitiert von 2
- VG Köln, 19.01.2010 – 7 K 2340/09
- OVG NRW, 29.05.2006 – 13 A 807/03Zitiert von 3
- BVerwG, 17.08.2017 – 3 C 18/15Arzneimitteleigenschaft von lebenden Import-BlutegelnZitiert von 12
- OVG Niedersachsen, 29.11.2023 – 14 LB 50/22Zitiert von 1
- VG München, 30.06.2022 – M 26a K 21.397Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 28.08.2024 – 20 BV 23.1807, 20 BV 23.1808
- BVerwG, 22.08.2024 – 3 B 4.24Vereinbarkeit des Arztvorbehalts für Blutentnahmen zur Eigenblutbehandlung durch Heilpraktiker mit der Berufsfreiheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Köln, 19.03.2024 – 7 K 66/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.