§ 105b
Stand: 01.10.2021
(weggefallen)
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 105b AMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 24.02.2005 – 3 C 39.04Zitiert von 3
- BVerwG, 24.02.2005 – 3 C 38.04Zitiert von 18
- VG Braunschweig, 02.12.2009 – 5 A 206/08
- BSG, 27.09.2005 – B 1 KR 6/04 RGesetzliche Krankenversicherung: Ausschluss der Leistungsgewährung für ein Arzneimittel bei lediglich verfahrensrechtlich hergeleiteter Verkehrsfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 45
- BVerwG, 29.12.2004 – 3 B 133.04
- BVerwG, 06.10.2004 – 3 B 33.04
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 105b AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.07.2016 Ausfertigung
§ 105b aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 11 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I 1666)
BGBl. 2016 I S. 1666
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07.08.2013 Ausfertigung
§ 105b aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 11 14. 8. 2018 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I 3154 125)
BGBl. 2013 I S. 3154
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.