Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 18/7988 · S. 43
Zu Artikel 4 (Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum
Zu Artikel 4 (Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder) Mit Artikel 4 dieses Gesetzentwurfs werden die in Artikel 4 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes enthaltenen Aufhebungen bzw. Anpassungen der bisherigen Gebührenregelungen im Zuständigkeits- bereich der übrigen Ressorts im Hinblick auf die seit Inkrafttreten des Bundesgebührengesetzes eingetretenen Rechtsänderungen aktualisiert. Zu Absatz 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des Auslandskostengesetzes. Die starre Verweisung er- folgt im Hinblick darauf, dass für das Personalausweisgesetz das Bedürfnis nach bundeseinheitlichen Gebühren- regelungen fortbesteht und daher Anpassungen außerhalb der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes zu regeln sind. Dabei ist im Interesse der Rechtsvereinheitlichung eine Orientierung am Bundesgebührengesetz und am 5. Abschnitt des Konsulargesetzes anzustreben. Drucksache 18/7988 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Absatz 2 Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der im Bundesgebührengesetz vorgesehenen grundsätzlichen Bünde- lung der geltenden fachrechtlich geregelten Gebührentatbestände in Besonderen Gebührenverordnungen der Res- sorts nach § 22 Absatz 4 BGebG. Zu Absatz 3 Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Konzentration von allgemeinen gebührenrechtlichen Regelungen im Bundesgebührengesetz und der grundsätzlichen Bündelung bislang fachgesetzlich geregelter Gebührentatbe- stände in Besonderen Gebührenverordnungen der Ressorts. Absatz 1 ist auf Grund der Schaffung einer allgemeinen Vorschrift zur Gebührenerhebung in § 1 BGebG nicht mehr erforderlich und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 173.377 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/7988, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 131.707–305.084 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c40f78846100473a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP