Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 116 (weggefallen)
Stand: 01.07.2024
Für § 116 ALG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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17.07.2017 Ausfertigung
§ 116 aufgehoben durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2575)
BGBl. 2017 I S. 2575
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03.04.2009 Ausfertigung
§ 116 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 3. April 2009 (BGBl. I 700)
BGBl. 2009 I S. 700
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20.04.2007 Ausfertigung
§ 116 geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I 554)
BGBl. 2007 I S. 554
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15.12.1995 Ausfertigung
§ 116 eingefügt und geändert und aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I 1814)
BGBl. 1995 I S. 1814
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.