Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 13/2747 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Änderungen, die aufgrund der Änderung von Vorschriften und der Einführung neuer bzw. des Wegfalls bisheriger Vorschriften erforderlich sind. Zu Nummer 2 (§ 1) Die Ergänzung stellt sicher, daß der Ehegatte eines Landwirts nicht wie ein Landwirt versichert wird, wenn er unabhängig von der jeweiligen Arbeits- marktlage, d. h. nur aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig ist. Eine lediglich mit Rücksicht auf die Arbeitsmarktlage festgestellte Erwerbsunfähig- Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/2747 keit soll die Versicherungspflicht unberührt lassen, da in diesen Fällen die Möglichkeit der Mitarbeit nicht ausgeschlossen ist. Zu Nummer 3 (§ 2) Der frühestmögliche Beginn der Versicherungspflicht wird vom 20. auf das 18. Lebensjahr vorverlegt. Zu Nummer 4 (§ 4) Folgeänderung zur Änderung in § 2. Zu Nummer 5 (§ 13) Zu Buchstabe a Die Regelung stellt in Übereinstimmung mit der in § 1 Abs. 3 vorgenommenen Klarstellung sicher, daß Er- werbsunfähigkeit so lange als nicht eingetreten gilt, solange dem Grunde nach Versicherungspflicht nach § 1 Abs. 3 besteht. Hiermit wird insbesondere sicher- gestellt, daß Zeiten einer Versicherung nach § 1 Abs. 3 - auch soweit es sich um vor 1995 zurückge- legte Beitragszeiten handelt, die dem Ehegatten bei- tragsfrei angerechnet werden, und als Zeiten einer Versicherung nach § 1 Abs. 3 gelten (vgl. § 92 Abs. 2 Satz 1) - sowohl für den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit dem Grunde als auch der Höhe nach mit zu berücksichtigen sind. Zu Buchstabe b Mit der Ergänzung wird geregelt, daß (auch) im Rah- men der Anspruchsvoraussetzung „drei Jahre Pflicht- beiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eint
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.031 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/2747, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.424–68.455 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 901fcd2cd5174e8a….
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