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Artikel 1 · BT-Drs. 13/2747 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die
Alterssicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um Änderungen, die aufgrund der
Änderung von Vorschriften und der Einführung neuer
bzw. des Wegfalls bisheriger Vorschriften erforderlich
sind.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Die Ergänzung stellt sicher, daß der Ehegatte eines
Landwirts nicht wie ein Landwirt versichert wird,
wenn er unabhängig von der jeweiligen Arbeits-
marktlage, d. h. nur aus gesundheitlichen Gründen
erwerbsunfähig ist. Eine lediglich mit Rücksicht auf
die Arbeitsmarktlage festgestellte Erwerbsunfähig-
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/2747
keit soll die Versicherungspflicht unberührt lassen,
da in diesen Fällen die Möglichkeit der Mitarbeit
nicht ausgeschlossen ist.
Zu Nummer 3 (§ 2)
Der frühestmögliche Beginn der Versicherungspflicht
wird vom 20. auf das 18. Lebensjahr vorverlegt.
Zu Nummer 4 (§ 4)
Folgeänderung zur Änderung in § 2.
Zu Nummer 5 (§ 13)
Zu Buchstabe a
Die Regelung stellt in Übereinstimmung mit der in § 1
Abs. 3 vorgenommenen Klarstellung sicher, daß Er-
werbsunfähigkeit so lange als nicht eingetreten gilt,
solange dem Grunde nach Versicherungspflicht nach
§ 1 Abs. 3 besteht. Hiermit wird insbesondere sicher-
gestellt, daß Zeiten einer Versicherung nach § 1
Abs. 3 - auch soweit es sich um vor 1995 zurückge-
legte Beitragszeiten handelt, die dem Ehegatten bei-
tragsfrei angerechnet werden, und als Zeiten einer
Versicherung nach § 1 Abs. 3 gelten (vgl. § 92 Abs. 2
Satz 1) - sowohl für den Anspruch auf Rente wegen
Erwerbsunfähigkeit dem Grunde als auch der Höhe
nach mit zu berücksichtigen sind.
Zu Buchstabe b
Mit der Ergänzung wird geregelt, daß (auch) im Rah-
men der Anspruchsvoraussetzung „drei Jahre Pflicht-
beiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eint

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.031 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/2747, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.424–68.455 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 901fcd2cd5174e8a….

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