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Artikel 9 · BT-Drs. 16/10144 · S. 106

Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die

Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die
Alterssicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderungen zur Neufassung des § 43 und zur Aufhe-
bung des genannten Unterabschnitts.
Zu Nummer 2 (§ 17 Abs. 3)
Zu den Buchstaben a und b
Der Divisor, durch den die zugunsten der ausgleichsberech-
tigten Person übertragene Steigerungszahl zu teilen ist, um
die aus den übertragenen Anrechten folgenden Wartezeit-
monate zu ermitteln, wird abgesenkt. Im Ergebnis resultiert
aus übertragenen Anrechten künftig zugunsten der aus-
gleichsberechtigten Person eine höhere Anzahl an Wartezeit-
monaten. Hierdurch erfolgt einerseits eine Annäherung an
die entsprechende Regelung im Sechsten Buch Sozialgesetz-
buch (vgl. § 52 Abs. 1 SGB VI), andererseits ist die Rege-
lung angesichts der künftig in der Alterssicherung der Land-
wirte obligatorischen internen Teilung (bisher: Realteilung)
erforderlich, um sicherzustellen, dass regelmäßig die aus-
gleichsberechtigte Person auch die Wartezeit (gegebenen-
falls zusätzlich mit eigenen Beiträgen außerhalb der Ehezeit)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 107 – Drucksache 16/10144
erfüllt. Da die Wartezeit in der Alterssicherung der Landwir-
te erheblich länger ist als in der gesetzlichen Rentenversiche-
rung, wird zudem ein kleinerer Divisor als in der gesetz-
lichen Rentenversicherung bestimmt. Im Übrigen handelt es
sich um eine Anpassung an die neue Terminologie des Ver-
sorgungsausgleichsgesetzes.
Zu Buchstabe c
Mit der Verweisung auf die Vorschriften im SGB VI wird
insbesondere die bisher in § 10a Abs. 6 VAHRG enthaltene
Regelung für den Bereich der Alterssicherung der Landwirte
aufrecht erhalten.
Zu Nummer 3 (§ 24 Abs. 1 bis 3)
Zu den Buchstaben a und b
Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Termino-
logie des Verso

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.496 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10144, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 603.191–611.687 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 7afc82c2d3f75771….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP