Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AG GlüStV NRW · GV. NRW. 2012 S. 524
Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages
28 Normen · Ausgangsfassung vom 13.11.2012 · 403 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 16 — Spielhallen | 299 |
| § 4 — Erlaubnis | 104 |
| § 13 — Erlaubnis von Wettvermittlungsstellen | 94 |
| § 18 — Übergangsregelung | 85 |
| § 19 — Erlaubnisbehörden | 63 |
| § 5 — Annahmestellen | 48 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Teil 1 Umsetzung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags 2021
- § 1 Ziele, Glücksspiel als öffentliche Aufgabe
- § 2 Organisation des staatlichen Glücksspielangebots
- § 3 Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung
- § 4 Erlaubnis
- § 5 Annahmestellen
- § 6 Klassenlotterien und Lotterieeinnehmer
- § 7 Gewerbliche Spielvermittlung
- Teil 2 Suchtprävention und Suchtforschung, Zweckabgaben
- § 8 Suchtprävention und Suchthilfe
- § 9 Förderung der Glücksspielforschung
- § 10 Zweckabgaben
- Teil 3 Jugendschutz
- § 11 Jugendschutz
- § 12 (weggefallen)
- Teil 4 Sportwetten
- § 13 Erlaubnis von Wettvermittlungsstellen
- § 13a Gestaltung, Einrichtung und Betrieb von Wettvermittlungsstellen
- § 13b Übergangsregelung für Wettvermittlung in Annahmestellen
- Teil 5 Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential
- § 14 Kleine Lotterien
- § 15 Maßnahmen bei allgemein erlaubten Veranstaltungen
- Teil 6 Spielhallen
- § 16 Spielhallen
- § 16a Zertifizierung
- § 17 Sperr- und Spielverbotszeiten
- § 17a Übergangsregelung für Verbundspielhallen
- § 18 Übergangsregelung
- Teil 7 Zuständigkeiten
- § 19 Erlaubnisbehörden
- § 20 Aufsichtsbehörden
- Teil 8 Schlussbestimmungen
- § 21 Überleitungsvorschrift, Anwendung von Bundesrecht, Einschränkung vonGrundrechten
- § 22 Verordnungsermächtigung
- § 23 Ordnungswidrigkeiten
- § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
22.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (GV. NRW. S. 375)
-
Historischer Änderungsnachweis
01.07.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 23.06.2021, Artikel 1
GV. NRW. S. 772
-
Historischer Änderungsnachweis
14.12.2019 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 03.12.2019, Artikel 2
GV. NRW. S. 911
-
Historischer Änderungsnachweis
25.05.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.05.2018, Artikel 4
GV. NRW. S. 244
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).