Art 276
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 12
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Nach Gewicht
- EuGH, 26.02.2019 – C-202/18Zitiert von 15
- EuGH, 03.12.2020 – C-650/18
- EuGH, 19.12.2018 – C-202/18
- BVerfG, 06.10.2017 – 2 BvR 987/16Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH zur Frage der Auslegung des Begriffs "anderer Beleg" in Art 2 Buchst g FluggastrechteVO (juris: EGV 261/2004) verletzt Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - Verweis auf innerstaatliche höchstrichterliche Rspr ersetzt nicht die Prüfung, ob Rspr des EuGH zur entscheidungserheblichen Frage vorliegtZitiert von 17
- BVerfG, 15.05.2014 – 1 BvR 2681/11(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG durch die Stichtagsregelung der §§ 1b Abs 1 iVm 30f Abs 1 S 1 BetrAVG, nach der nach dem 01.01.2001 gegebene Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach kürzerer Betriebszugehörigkeitsdauer unverfallbar werden können als vor dem 01.01.2001 gegebene Zusagen – zur Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtbeachtung der Vorlagepflicht nach Art 276 Abs 3 AEUV)
- BVerfG, 30.06.2009 – 2 BvE 2/08 · LissabonZitiert von 102
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 03.06.2024 – 8 W 308/23
- VG Wiesbaden, 31.08.2020 – 6 K 1016/15.WIZitiert von 6
- LSG Hessen, 18.05.2017 – L 8 KR 199/15Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 276 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei der Ausübung seiner Befugnisse im Rahmen der Bestimmungen des Dritten Teils Titel V Kapitel 4 und 5 über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist der Gerichtshof der Europäischen Union nicht zuständig für die Überprüfung der Gültigkeit oder Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen der Polizei oder anderer Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaats oder der Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.