Art 62 (ex-Artikel 55 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 103
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 08.12.2020 – C-620/18Zitiert von 12
- EuGH, 28.05.2020 – C-620/18
- EuGH, 08.12.2020 – C-626/18Zitiert von 11
- BGH, 04.03.2013 – NotZ (Brfg) 9/12Berufsrecht der Notare: Genehmigungsvorbehalt für Urkundstätigkeiten im Ausland; Ausnahmefälle für die Erteilung einer Genehmigung
- EuGH, 18.09.2025 – C-188/24Zitiert von 2
- EuGH, 28.05.2020 – C-626/18
Zuletzt entschieden
- BGH, 25.02.2026 – II ZB 13/24Nichtanerkennung der Online-Beglaubigung durch einen österreichischen Notar
- EuGH, 09.10.2025 – C-775/25
- EuGH, 26.06.2025 – C-413/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 62 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Bestimmungen der Artikel 51 bis 54 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.