Art 4
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 1.128
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 15.04.2021 – C-490/20
- EuGH, 18.12.2025 – C-448/23Zitiert von 5
- EuGH, 11.03.2025 – C-448/23Zitiert von 2
- EuGH, 08.03.2022 – C-213/19Zitiert von 16
- EuGH, 31.10.2019 – C-395/17Zitiert von 7
- EuGH, 13.07.2017 – C-574/15
Zuletzt entschieden
- EuGH, 09.07.2026 – C-771/24Zitiert von 1
- BVerwG, 09.06.2026 – 1 B 25.25
- OVG NRW, 06.05.2026 – 4 A 3451/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 4 EU-Vertrag zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/4#abs-1 (1) Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Artikel 5 bei den Mitgliedstaaten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/4#abs-2 (2) Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt. Sie achtet die grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere die Wahrung der territorialen Unversehrtheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der nationalen Sicherheit. Insbesondere die nationale Sicherheit fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/4#abs-3 (3) Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit achten und unterstützen sich die Union und die Mitgliedstaaten gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben.
Die Mitgliedstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Organe der Union ergeben.
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgabe und unterlassen alle Maßnahmen, die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten.