Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ordnungsbehördengesetz
OBG§ 39 Zur Entschädigung verpflichtendeMaßnahmen
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/39#abs-1 (1) Ein Schaden, den jemand durch Maßnahmen der Ordnungsbehörden erleidet, ist zu ersetzen, wenn er
a) infolge einer Inanspruchnahme nach § 19 oder
b) durch rechtswidrige Maßnahmen, gleichgültig, ob die Ordnungsbehörden ein Verschulden trifft oder nicht,
entstanden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/39#abs-2 (2) Ein Ersatzanspruch besteht nicht,
a) soweit die geschädigte Person auf andere Weise Ersatz erlangt hat,
b) wenn durch die Maßnahme die Person oder das Vermögen der geschädigten Person geschützt worden ist oder
c) wenn der Schaden durch ein Handeln oder Unterlassen der Bauaufsichtsbehörde oder der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340) geändert worden ist, und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen und des Landes-Immissionsschutzgesetzes vom 18. März 1975 (GV. NW. S. 232) in der jeweils geltenden Fassung zuständigen Behörde verursacht wurde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/39#abs-3 (3) Soweit die Entschädigungspflicht wegen rechtmäßiger Maßnahmen der Ordnungsbehörden in anderen gesetzlichen Vorschriften geregelt ist, finden diese Anwendung.
Wird zitiert von 133 Entscheidungen zu § 39 OBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 03.05.2013 – 11 U 88/11Zitiert von 8
- BGH, 16.04.2015 – III ZR 204/13Amts- und Staatshaftung wegen der ordnungsbehördlichen Untersagung des Betriebs einer Sportwettenannahmestelle: Voraussetzungen einer Haftungsverlagerung auf die übergeordnete Körperschaft und deren Passivlegitimation; verschuldensunabhängige Haftung bei Unvereinbarkeit der angewandten gesetzlichen Regelungen mit GemeinschaftsrechtZitiert von 14
- VG Köln, 16.02.2022 – 22 K 838/20
- BGH, 16.04.2015 – III ZR 333/13Amts- und Staatshaftung wegen der ordnungsbehördlichen Untersagung des Betriebs einer Sportwettenannahmestelle: Voraussetzungen einer Haftungsverlagerung auf die übergeordnete Körperschaft und deren Passivlegitimation; verschuldensunabhängige Haftung bei Unvereinbarkeit der angewandten gesetzlichen Regelungen mit GemeinschaftsrechtZitiert von 22
- VG Köln, 16.02.2022 – 22 K 7122/19
- OLG Düsseldorf, 31.08.2016 – I-18 U 217/07
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 29.01.2026 – 7 D 175/23.NE
- LG Kaiserslautern, 15.10.2025 – 3 O 785/24
- OLG Hamm, 20.12.2024 – 11 U 56/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 OBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.