Art 277 (ex-Artikel 241 EGV)
Stand: 22.07.2026
Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 263 Absatz 6 genannten Frist kann jede Partei in einem Rechtsstreit, bei dem die Rechtmäßigkeit eines von einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union erlassenen Rechtsakts mit allgemeiner Geltung angefochten wird, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union die Unanwendbarkeit dieses Rechtsakts aus den in Artikel 263 Absatz 2 genannten Gründen geltend machen.
Wird zitiert von 202 Entscheidungen zu Art 277 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 17.11.2022 – C-511/21
- EuGH, 27.02.2025 – C-271/23
- EuG, 05.05.2021 – T-611/18Zitiert von 9
- EuGH, 27.10.2016 – T-787/14Zitiert von 8
- EuG, 08.07.2026 – T-451/26Gesetz über digitale Märkte: Einrede der Rechtswidrigkeit von Verpflichtungen für Torwächter und Kriterien für die Abgrenzung eines zentralen Plattformdienstes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 05.06.2025 – C-412/25Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 17.09.2026 – C-778/26Öffentlicher Dienst: Gültigkeit der Vorschrift über das Existenzminimum bei der Berechnung des Ruhegehalts nach Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuG, 01.07.2026 – T-429/26Öffentlicher Dienst der EU: Erfolglose Klagen auf Verlängerung befristeter Arbeitsverträge von Europol-Bediensteten auf Zeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuG, 10.06.2026 – T-384/26Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Anfechtung der Aufnahme einer iranischen Fluggesellschaft in Sanktionslisten wegen Verbringung unbemannter Luftfahrzeuge nach Russland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 277 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.