Art 18 (ex-Artikel 12 EGV)
Stand: 22.07.2026
Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Regelungen für das Verbot solcher Diskriminierungen treffen.
Wird zitiert von 521 Entscheidungen zu Art 18 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 06.02.2020 – C-581/18
- OLG Frankfurt am Main, 11.09.2018 – 8 U 27/17Zitiert von 1
- EuGH, 11.06.2020 – C-581/18Zitiert von 7
- EuGH, 18.03.2014 – C-628/11Zitiert von 16
- LSG Hessen, 29.07.2021 – L 6 AS 209/21 B EREinstweiliger Rechtsschutz - SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unionsbürger - Leistungsausschluss - kein materielles Aufenthaltsrecht - fehlende Verlustfeststellung der Ausländerbehörde - vorläufige Leistungsgewährung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- EuGH, 24.06.2021 – C-709/20
Zuletzt entschieden
- EuGH, 17.09.2026 – C-762/26Wahlen zum Europäischen Parlament: Erfordernis der Zahlung einer Kaution für die Registrierung einer Kandidatur Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 13.08.2026 – 9 A 1067/21Gebührenerhebung für die Kontrolle der Schlachtkörperaufmachung; Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 31.07.2026 – 18 L 1489/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 18 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.