Art 17
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/17#abs-1 (1) Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/17#abs-2 (2) Die Union achtet in gleicher Weise den Status, den weltanschauliche Gemeinschaften nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genießen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/17#abs-3 (3) Die Union pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog.
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu Art 17 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.09.2025 – 2 BvR 934/19Zum Verhältnis zwischen unional teildeterminiertem Antidiskriminierungsrecht und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, 137 Abs 3 S 1 WRV) im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts - Konkretisierung der bisherigen Maßstäbe des religiösen Selbstbestimmungsrechts mit Auswirkung auf Auslegung der § 11 iVm §§ 1, 2, 7 und 9 AGG - hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch fachgerichtliche Zubilligung einer Entschädigung wegen Ungleichbehandlung bei einer StellenbesetzungZitiert von 2
- EuGH, 09.11.2017 – C-414/16Zitiert von 2
- EuGH, 02.02.2023 – C-372/21Zitiert von 3
- EuGH, 07.07.2022 – C-372/21
- EuGH, 10.07.2025 – C-555/25
- LG Siegen, 26.11.2021 – 2 O 236/21Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- EuGH, 17.09.2026 – C-762/26Wahlen zum Europäischen Parlament: Erfordernis der Zahlung einer Kaution für die Registrierung einer Kandidatur Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 30.04.2026 – 18 W 15/26
- EuGH, 17.03.2026 – C-258/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 17 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.