Art 58 (ex-Artikel 51 EGV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/58#abs-1 (1) Für den freien Dienstleistungsverkehr auf dem Gebiet des Verkehrs gelten die Bestimmungen des Titels über den Verkehr.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/58#abs-2 (2) Die Liberalisierung der mit dem Kapitalverkehr verbundenen Dienstleistungen der Banken und Versicherungen wird im Einklang mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs durchgeführt.
Wird zitiert von 73 Entscheidungen zu Art 58 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 04.10.2024 – C-541/20Straßenverkehrssektor: Rechtmäßigkeit der Regelungen des Mobilitätspakets I zu Lenk- und Ruhezeiten, Rückkehrpflichten, Kabotage und Entsendung von Kraftfahrern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- EuGH, 14.11.2023 – C-541/20
- BGH, 18.05.2017 – I ZR 3/16(Vorabentscheidungsersuchen an des EuGH: Vermittlung von Mietwagen mit Fahrer über eine "App" - Uber Black)Zitiert von 1
- EuGH, 08.12.2020 – C-620/18Zitiert von 14
- EuGH, 20.12.2017 – C-434/15Dienstleistungen im Binnenmarkt: Einstufung eines App-basierten Vermittlungsdienstes für Personenbeförderungen als Verkehrsdienstleistung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- EuGH, 08.12.2020 – C-626/18Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BGH, 03.06.2026 – I ZR 123/25Unionsrechtliche Relevanz der Rückkehrpflicht für den gewerbliche Mietwagenverkehr im reinen Binnensachverhalt - Rückkehrpflicht VI
- OVG NRW, 29.05.2026 – 13 B 498/25Zitiert von 1
- VG Osnabrück, 20.01.2026 – 7 B 39/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 58 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.