Art 19 (ex-Artikel 13 EGV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/19#abs-1 (1) Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Verträge kann der Rat im Rahmen der durch die Verträge auf die Union übertragenen Zuständigkeiten gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/19#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Grundprinzipien für Fördermaßnahmen der Union unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Maßnahmen festlegen, die die Mitgliedstaaten treffen, um zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele beizutragen.
Wird zitiert von 60 Entscheidungen zu Art 19 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.09.2025 – 2 BvR 934/19Zum Verhältnis zwischen unional teildeterminiertem Antidiskriminierungsrecht und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, 137 Abs 3 S 1 WRV) im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts - Konkretisierung der bisherigen Maßstäbe des religiösen Selbstbestimmungsrechts mit Auswirkung auf Auslegung der § 11 iVm §§ 1, 2, 7 und 9 AGG - hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch fachgerichtliche Zubilligung einer Entschädigung wegen Ungleichbehandlung bei einer StellenbesetzungZitiert von 2
- EuGH, 10.05.2016 – T-529/13Zitiert von 8
- EuGH, 08.09.2016 – C-3/15
- EuGH, 13.02.2025 – C-417/23Zitiert von 1
- EuGH, 04.10.2018 – C-420/16
- BVerfG, 06.07.2010 – 2 BvR 2661/06Zu den Voraussetzungen einer Ultra-vires-Kontrolle bei vermeintlich kompetenzwidrigem Verhalten der Unionsgewalt, einer Entschädigung bei rückwirkender Nichtanwendbarkeit eines Gesetzes infolge einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union und eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bei Nichtbeachtung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (Bestätigung von BVerfGE 82, 159 [194])Zitiert von 127
Zuletzt entschieden
- EuGH, 18.06.2026 – C-522/24Zitiert von 1
- EuGH, 11.09.2025 – C-38/24Zitiert von 3
- EuGH, 01.08.2025 – C-621/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 19 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.