Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 85 Abs. 1 DSGVO den Mitgliedstaaten den Erlass eigener Rechtsvorschriften verwehrt. Zudem sind im Berichtszeitraum umfangreiche Änderungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten.
4 Entscheidungen · 2 Gesetzesänderungen · keine Meldungen im Berichtszeitraum
Datenschutzrecht
Art. 85 Abs. 1 DSGVO erlaubt keine mitgliedstaatlichen Sonderregelungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.07.2026, C-199/24 [1]
Streitig war die Auslegung von Art. 85 Abs. 1 DSGVO bezüglich der Befugnis der Mitgliedstaaten zum Erlass eigener Rechtsvorschriften. Der EuGH entschied, dass Art. 85 Abs. 1 DSGVO den Mitgliedstaaten verwehrt, auf dieser Grundlage nationale Rechtsvorschriften zu erlassen.
EuGH konkretisiert Anwendungsbereich nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.07.2026, C-474/24 [2]
Gegenstand des Verfahrens war die Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV. Der EuGH konkretisierte die Reichweite der Bereichsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Wettbewerbsrecht im Sport
Regelwerke für Sportvermittler müssen mit Art. 101 AEUV vereinbar sein
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16.07.2026, C-209/23 [3]
Streitig war, ob Art. 101 AEUV einem Regelwerk eines internationalen Sportverbands für Vermittler entgegensteht. Art. 101 AEUV steht einem solchen Regelwerk entgegen, soweit dieses Einschränkungen des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt und keine Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV vorliegt.
Gesetzgebung
Zum 10.07.2026 sind Änderungen der DSGVO in Kraft getreten, die insgesamt 86 Vorschriften betreffen [4].
Zudem wurden zum 11.07.2026 zwei Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes geändert [5].
Im Berichtszeitraum sind 4 Entscheidungen, 2 Gesetzesänderungen und keine Meldungen im Datenbestand erfasst. Gerichte veröffentlichen Entscheidungen mit Verzug; weitere Dokumente aus dem Zeitraum können später in den Bestand nachrücken.
Ausgewählte Vorschriften, die dieses Thema tragen. Bezeichnung und
Überschrift stammen aus der geltenden Fassung im Bestand. Kuratierte Auswahl,
zuletzt geprüft am 07.08.2026.
Leitsatz 1. Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Au…
Leitsatz 1. Die Art. 24 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zu…
Leitsatz Immaterieller Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO kann auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung sein. Wed…
Leitsatz 1. Die Art. 5, 24, 32 und 82 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr…
Leitsatz 1. Die Art. 51 ff. der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur A…
Leitsatz 1. Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Au…
Leitsatz Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einem von einem internationalen Sportverband erlassenen Regelwerk für die Tätigkeit von Vermittlern im Bereich des Sports entgegensteht, soweit zum einen die Anforderungen des …
Leitsatz 1. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr u…
Datenschutz: Voraussetzungen einer Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken bei der Online-Veröffentlichung strafrechtlicher Verurteilungen gegen Entgelt KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
Leitsatz 1. Art. 85 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Au…
Leitsatz 1. Der Antrag des Nutzers eines Facebook-Accounts auf Feststellung, dass der Nutzungsvertrag mit der Beklagten die Erfassung mit Hilfe der Meta Business-Tools, die Weiterleitung an die Server der Beklagten, die dortige S…
Leitsatz 1. Zum Begriff des immateriellen Schadens im Sinne von Art. 82 DSGVO. 2. Zu den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nach nationalem Recht, der sich gegen eine erneute Übermittlung personenbezogener Daten unter V…
Leitsatz Die Möglichkeit, Luftbildaufnahmen eines Grundstücks mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz zu verarbeiten, um bestehende Unschärfen nachträglich auszugleichen, führt nicht ohne Weiteres dazu, dass das Anfertigen solcher …
Leitsatz 1. Zum angemessenen Umfang der Untersuchung einer Beschwerde durch die Aufsichtsbehörde im Sinne von Art 57 Abs 1 Buchst f DSGVO.2. Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine weitere Aufklärungsbedürftigkeit des Sachv…
Leitsatz Art. 77 Abs. 1 und Art. 79 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenve…
Leitsatz 1. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Date…
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
Neueste Gesetzgebung
Beobachtete Änderungen der letzten zwölf Monate an den Gesetzen und Verordnungen zum Thema. Datum ist der Tag der Beobachtung in der amtlichen Dokumentation, nicht zwingend das Inkrafttreten.