Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 85 Abs. 1 DSGVO den Mitgliedstaaten verwehrt, zum Ausgleich zwischen Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit Abweichungen von bestimmten Kapiteln der Verordnung einzuführen, die über das von Art. 85 Abs. 2 DSGVO Vorgesehene hinausgehen und Verarbeitungen für andere als journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Zwecke betreffen. Zudem wurden im Berichtszeitraum zwei Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes geändert.
4 Entscheidungen · 1 Gesetzesänderung · keine Meldungen im Berichtszeitraum
Datenschutzrecht
Art. 85 Abs. 1 DSGVO erlaubt keine über Art. 85 Abs. 2 DSGVO hinausgehenden Abweichungen für andere als journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Zwecke
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.07.2026, C-199/24 [1]
Streitig war die Auslegung von Art. 85 Abs. 1 DSGVO bezüglich der Befugnis der Mitgliedstaaten zum Erlass eigener Rechtsvorschriften. Der EuGH entschied, dass Art. 85 Abs. 1 DSGVO es den Mitgliedstaaten verwehrt, auf der Grundlage dieser Bestimmung Rechtsvorschriften zu erlassen, die über das hinausgehen, was Art. 85 Abs. 2 DSGVO vorsieht, indem sie Abweichungen von bestimmten Kapiteln der Verordnung für Verarbeitungen personenbezogener Daten, die anderen als journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken dienen, mit der Begründung einführen, dass diese Vorschriften erforderlich seien, um das Recht auf Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.
EuGH konkretisiert Anwendungsbereich nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.07.2026, C-474/24 [2]
Gegenstand des Verfahrens war die Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV. Der EuGH konkretisierte die Reichweite der Bereichsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Wettbewerbsrecht im Sport
Regelwerke für Sportvermittler müssen mit Art. 101 AEUV vereinbar sein
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16.07.2026, C-209/23 [3]
Streitig war, ob Art. 101 AEUV einem Regelwerk eines internationalen Sportverbands für Vermittler entgegensteht. Art. 101 AEUV steht einem solchen Regelwerk entgegen, soweit dieses Einschränkungen des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt und keine Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV vorliegt.
Gesetzgebung
Zum 10.07.2026 sind zwei Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes geändert worden: Art. 3 des Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern vom 03.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199) ändert § 62 BDSG (Auftragsverarbeitung) und § 70 BDSG (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten) [4].
Im Berichtszeitraum sind 4 Entscheidungen, 1 Gesetzesänderung und keine Meldungen im Datenbestand erfasst. Gerichte veröffentlichen Entscheidungen mit Verzug; weitere Dokumente aus dem Zeitraum können später in den Bestand nachrücken.
Ausgewählte Vorschriften, die dieses Thema tragen. Bezeichnung und
Überschrift stammen aus der geltenden Fassung im Bestand. Kuratierte Auswahl,
zuletzt geprüft am 07.08.2026.
Leitsatz 1. Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Au…
Leitsatz 1. Die Art. 24 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zu…
Leitsatz Immaterieller Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO kann auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung sein. Wed…
Leitsatz 1. Die Art. 5, 24, 32 und 82 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr…
Leitsatz 1. Die Art. 51 ff. der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur A…
Leitsatz 1. Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Au…
Datenschutzrecht: EuGH-Vorlage zur Auslegung der Haushaltsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. c, der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der V…
DSGVO: EuGH-Vorlage zur Reichweite der Haushaltsausnahme bei Videoüberwachung und zur Auswirkung von Informationspflichten auf die Rechtmäßigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. c, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f und Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Apri…
Voraussetzungen des Verbots einer Telekommunikationsanlage nach § 8 TDDDG (hier: Futterautomat mit Kamera) Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Datenschutz: Anforderungen an die Einwilligung in elektronische Direktwerbung durch nicht namentlich benannte Partner eines Ersterhebers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Feststellung der nicht fristgerechten Bescheidung eines datenschutzrechtlichen Auskunftsantrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils
Leitsatz 1. NV: Die Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung gerichteten rechtskräftigen Urteils eines Finanzgerichts richtet sich nach § 154 der Finanzgerichtsordnung.…
Zivilprozessrecht: Anforderungen an die Berufungsbegründung gem. § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO; keine Heilung einer unzulänglichen Begründung nach Fristablauf Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Online-Glücksspiel: Zulässigkeit einer Stufenklage auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO zur Bezifferung von Rückforderungsansprüchen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Datenschutzrechtliche Verwarnung wegen fehlenden Nachweises der Einwilligung bei E-Mail-Werbung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Leitsatz 1. Kann der Verantwortliche den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art 7 DSGVO nicht führen, so gilt die Einwilligung als nicht bzw. nicht wirksam erteilt. 2. Die bloße Angabe einer E-Mail-Adresse, einer …
Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage auf Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO mangels vorherigen Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Neueste Gesetzgebung
Beobachtete Änderungen der letzten zwölf Monate an den Gesetzen und Verordnungen zum Thema. Datum ist der Tag der Beobachtung in der amtlichen Dokumentation, nicht zwingend das Inkrafttreten.