Rechtsprechung / OLG Düsseldorf / 2017

OLG Düsseldorf Beschluss vom 06.07.2017 – I-10 W 374/17

ECLI:DE:OLGD:2017:0706.I10W374.17.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 5. Mai 2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

1

I.

2

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2017-07-06/i-10-w-374-17#rd_2

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die in jeder Hinsicht zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden.

4

II.

5

Der Kostenausspruch folgt aus § 130 Abs. 3 GNotKG iVm § 84 FamFG.

6

Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 130 Abs. 3 GNotKG iVm § 70 Abs. 1 FamFG, § 133 GVG) liegen nicht vor.