Rechtsprechung / LAG Köln / 2016

LAG Köln Urteil vom 20.01.2016 – 11 Sa 177/15

ECLI:DE:LAGK:2016:0120.11SA177.15.00

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Tenor§

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.12.2014 – 9 Ca 3192/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-koeln/2016-01-20/11-sa-177-15#rd_2

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 69 Abs. 4 Satz 2 ArbGG i.V.m. § 313a Abs. 2 ZPO abgesehen.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-koeln/2016-01-20/11-sa-177-15#rd_3

Das Urteil vom 20.01.2016 ist für die Beklagte nicht anfechtbar. Sie hat mit Schriftsatz vom 19.02.2016, der am selben Tag beim Landesarbeitsgericht eingegangen ist, auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet. Zwar ist der Rechtsmittelverzicht nicht innerhalb der Wochenfrist des § 313a Abs. 3 ZPO erklärt worden. Dies hindert das Gericht aber nicht das Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe abzusetzen, denn die vom Gericht angenommene Verzichtserklärung ist analog § 283 Satz 2 ZPO wirksam (LAG Köln, Urt. v. 08.04.2005 – 4 Sa 828/04 -; Zöller/Vollkommer, 31.Auflage, § 313 a ZPO Rdn. 6 m.w.N.).

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-koeln/2016-01-20/11-sa-177-15#rd_4

Die Parteien sind zu der Absicht, das Urteil nach § 313a Abs. 2 ZPO abzufassen angehört worden und haben der beabsichtigten Vorgehensweise des Gerichtes nicht widersprochen.

5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-koeln/2016-01-20/11-sa-177-15#rd_5

Die Kostenentscheidung des Urteils beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

6Permalink zu Rn. 6recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-koeln/2016-01-20/11-sa-177-15#rd_6

Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.