Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2002

BVerwG Beschluss vom 25.02.2002 – 4 A 1.02

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2002:250202B4A1.02.0

VerwaltungsrechtFachanwälte für Verwaltungsrecht findenVolltext

2 zitierte Normen Als PDF speichern

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. Februar 2002 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dr. B e r k e m a n n als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Gründe§

Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 20. Februar 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2, § 159 Satz 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.