Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 159
Stand: 10.06.2019
Besteht der kostenpflichtige Teil aus mehreren Personen, so gilt § 100 der Zivilprozeßordnung entsprechend. Kann das streitige Rechtsverhältnis dem kostenpflichtigen Teil gegenüber nur einheitlich entschieden werden, so können die Kosten den mehreren Personen als Gesamtschuldnern auferlegt werden.
Wird zitiert von 6.701 Entscheidungen zu § 159 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 – 5 S 978/17Zitiert von 8
- BSG, 08.10.2019 – B 1 A 1/19 RAufsichtsrecht - Krankenversicherung - Zusammenschluss von Krankenkassen zu Arbeitsgemeinschaft in Rechtsform der Aktiengesellschaft - aufsichtsbehördliches Auskunftsverlagen - Entziehung nicht aufgrund aktienrechtlicher VerschwiegenheitspflichtenZitiert von 16
- VG Sigmaringen, 13.12.2016 – A 4 K 2750/16
- OVG NRW, 29.04.2014 – 5 A 1385/12Zitiert von 1
- OVG Saarland, 28.11.2008 – 3 A 379/07
- BVerwG, 20.06.2024 – 11 A 3/23Teilweise erfolgreiche Klage gegen eine Höchstspannungsfreileitung mit Umspannanlage (u. a. Biotop-, Kulturlandschafts- und Denkmalschutz)Zitiert von 29
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.09.2026 – 13 A 240/26Erneute Anforderung eines Nachweises über einen Masernschutz durch das Gesundheitsamt nach § 20 Abs. 12 IfSG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 01.09.2026 – 10 A 820/25Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bei Klage gegen Baugenehmigung für einen Dachgeschossausbau Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 28.08.2026 – 19 L 2112/26.AAbschiebungsandrohung nach Zypern bei anderweitig zuerkanntem internationalen Schutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 159 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.