Gesetze / Landesrecht Hessen / 89-37

Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2013 Nr. 4, vom 06.03.2013, verkündet am 11.03.2013 · Stand: 25.05.2018 · letzte Änderung: Gesetz vom 03.05.2018

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. ERSTER TEIL · Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
  3. § 1 Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
  4. § 2 Wild lagernde Abfälle
  5. § 3 Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen
  6. § 4 Kommunale Zusammenarbeit
  7. § 5 Gebühren
  8. § 6 Rechtsaufsicht
  9. ZWEITER TEIL · Durchführung der Abfallentsorgung
  10. § 7 Pflichten der öffentlichen Hand
  11. § 8 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
  12. § 9 Abfallwirtschaftsplan
  13. § 10 Aufwendungsersatz für Entschädigungsleistungen bei Vorarbeiten
  14. § 11 Veränderungssperre
  15. § 12 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
  16. § 13 Bauprodukte und Bauarten, Abnahme
  17. § 14 Eigenkontrolle von Deponien
  18. § 15 Überwachung
  19. § 16 Sachverständige
  20. § 17 Datenverarbeitung
  21. DRITTER TEIL · Zuständigkeiten
  22. § 18 Abfallbehörden
  23. § 19 Sachliche Zuständigkeit
  24. § 20 Abfallrechtliche Zuständigkeiten der Gemeinden
  25. § 21 Örtliche Zuständigkeit
  26. § 22 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
  27. § 23 Hessisches Landeslabor
  28. § 24 Übertragung von Zuständigkeiten
  29. VIERTER TEIL · Schlussvorschriften
  30. § 25 Bußgeldvorschriften
  31. § 26 Erlass von Rechtsverordnungen und Technischen Regeln
  32. § 27 Aufhebung bisherigen Rechts, Fortgeltung
  33. § 28 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.