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HAKrWG

VIERTER TEIL
Schlussvorschriften

§ 28 Inkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2013 Nr. 4 · Stand: 25.05.2018

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 27 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 am 1. Juli 2014 in Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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