Gesetze / Landesrecht Hessen / HAKrWG
HAKrWGVIERTER TEIL
Schlussvorschriften
§ 28 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2013 Nr. 4 · Stand: 25.05.2018
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 27 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 am 1. Juli 2014 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.