Gesetze / Landesrecht Hessen / 84-30

Verordnung über Schutzbezirke für Belegstellen für Honigbienen (Belegstellenverordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 11, vom 16.08.2016, verkündet am 19.09.2016 · Stand: 27.11.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 13.11.2024

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Festsetzung von Schutzbezirken
  2. § 2 Antrag
  3. § 3 Gebote und Verbote
  4. § 4 Pflichten der Belegstellenleitung
  5. § 5 Rücknahme und Widerruf der Festsetzung
  6. § 6 Zuständige Behörde
  7. § 7 Ordnungswidrigkeiten
  8. § 8 Überleitungsregelung
  9. § 9 Aufhebung bisherigen Rechts¹)
  10. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.