Gesetze / Landesrecht Hessen / Belegstellenverordnung
Belegstellenverordnung§ 8 Überleitungsregelung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 11 · Stand: 27.11.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.
Die nach der Verordnung über die Belegstellen für Honigbienen vom 15. April 2004 (GVBl. I S. 191), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2014 (GVBl. I S. 304), festgesetzten Schutzgebiete gelten als nach dieser Verordnung festgesetzte Schutzbezirke.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.