Gesetze / Landesrecht Hessen / Belegstellenverordnung
Belegstellenverordnung§ 9 Aufhebung bisherigen Rechts¹)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 11 · Stand: 27.11.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.
Die in § 8 genannte Verordnung wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 84-29
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