Gesetze / Landesrecht Hessen / 56-9

Hessisches Energiegesetz (HEG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 23, vom 21.11.2012, verkündet am 30.11.2012 · Stand: 02.08.2023 · letzte Änderung: Gesetz vom 20.07.2023

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. ERSTER TEIL · Ziele und Maßnahmen
  2. § 1 Ziele und Maßnahmen
  3. ZWEITER TEIL · Förderung
  4. § 2 Grundsätze der Förderung
  5. § 3 Förderung investiver kommunaler Maßnahmen
  6. § 4 Rationelle Energienutzung in mit öffentlichen Mitteln geförderten öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen
  7. § 5 Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien
  8. § 6 Förderung von innovativen Energietechnologien
  9. § 7 Förderung von kommunalen Energie- und Klimaschutzkonzepten, Energieeffizienzplänen und Konzepten zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien
  10. § 8 Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen
  11. DRITTER TEIL · Verpflichtungen des Landes
  12. § 9 Anforderungen an landeseigene Gebäude und Beschaffungen
  13. § 9a Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen
  14. § 10 Beteiligungen, Mandate und Mitgliedschaften
  15. § 11 Energiemonitoring
  16. VIERTER TEIL · Weitere Verpflichtungen
  17. § 12 Photovoltaikanlagen auf nicht landeseigenen Stellplätzen
  18. § 13 Kommunale Wärmeplanung
  19. FÜNFTER TEIL · Schlussvorschrift
  20. § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.