Gesetze / Landesrecht Hessen / HEG
HEGFÜNFTER TEIL
Schlussvorschrift
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 23 · Stand: 02.08.2023
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.