Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-211

Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2017 Nr. 19, vom 06.09.2017, verkündet am 19.09.2017 · Stand: 01.04.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 12.04.2022

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zuständigkeiten nach dem Hessischen Beamtengesetz und dem Beamtenstatusgesetz
  2. § 2 Zuständigkeiten nach der Hessischen Beihilfenverordnung
  3. § 3 Zuständigkeiten nach der Dienstjubiläumsverordnung
  4. § 4 Zuständigkeiten nach laufbahnrechtlichen Vorschriften
  5. § 5 Zuständigkeiten nach der Hessischen Urlaubsverordnung
  6. § 6 Zuständigkeiten in Besoldungsangelegenheiten
  7. § 7 Zuständigkeiten nach dem Hessischen Reisekostengesetz und dem Hessischen Umzugskostengesetz
  8. § 8 Zuständigkeit für die Dienstunfallfürsorge und den Sachschadensersatz
  9. § 9 Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche
  10. § 10 Zuständigkeitsvorbehalt
  11. § 11 Aufhebung bisherigen Rechts
  12. § 12 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.