Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-211
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2017 Nr. 19, vom 06.09.2017, verkündet am 19.09.2017 · Stand: 01.04.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 12.04.2022
Inhaltsübersicht
- § 1 Zuständigkeiten nach dem Hessischen Beamtengesetz und dem Beamtenstatusgesetz
- § 2 Zuständigkeiten nach der Hessischen Beihilfenverordnung
- § 3 Zuständigkeiten nach der Dienstjubiläumsverordnung
- § 4 Zuständigkeiten nach laufbahnrechtlichen Vorschriften
- § 5 Zuständigkeiten nach der Hessischen Urlaubsverordnung
- § 6 Zuständigkeiten in Besoldungsangelegenheiten
- § 7 Zuständigkeiten nach dem Hessischen Reisekostengesetz und dem Hessischen Umzugskostengesetz
- § 8 Zuständigkeit für die Dienstunfallfürsorge und den Sachschadensersatz
- § 9 Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche
- § 10 Zuständigkeitsvorbehalt
- § 11 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 12 Inkrafttreten
Fundstellen
-
06.09.2017 Verkündung
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten
GVBl. 2017 Nr. 19, S. 283
verkündet am: 19.09.2017
-
12.04.2022 Änderung
Verordnung zur Zentralisierung der Dienstunfallfürsorge, des Sachschadensersatzes und der Regressverfahren beim Regierungspräsidium Kassel
GVBl. 2022 Nr. 13, S. 216 (Artikel 7)
in Kraft: 01.04.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.