Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-211
§ 11 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2017 Nr. 19 · Stand: 01.04.2022
Die Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten vom 30. November 2012 (GVBl. S. 571)¹) wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 320-196
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.