Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-211

§ 11 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2017 Nr. 19 · Stand: 01.04.2022

Die Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten vom 30. November 2012 (GVBl. S. 571)¹) wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 320-196

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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