Gesetze / Landesrecht Hessen / 316-37
Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken in Hessen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 19, vom 14.07.2015, verkündet am 03.08.2015 · Stand: 30.11.2019 · letzte Änderung: Verordnung vom 13.11.2019
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Zugelassene Glücksspiele
- § 2 Spielregeln
- § 3 Spieleinsätze
- § 4 Gewinnauszahlung
- § 5 Spielzeiten
- § 6 Spielverbote
- § 7 Eintrittskarten
- § 8 Auskunftsrechte
- § 9 Hausrecht, technische Hilfsmittel
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
-
14.07.2015 Verkündung
Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken in Hessen
GVBl. 2015 Nr. 19, S. 321
verkündet am: 03.08.2015
-
13.11.2019 Änderung
Verordnung zur Änderung der Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken in Hessen
GVBl. 2019 Nr. 24, S. 334 (Artikel 1)
in Kraft: 30.11.2019
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.