Gesetze / Landesrecht Hessen / 316-37
§ 2 Spielregeln
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 19 · Stand: 30.11.2019
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Die Spielregeln werden von der Spielbankleitung nach den allgemeinen internationalen Spielregeln nach Anhörung der Finanzaufsicht (Spielbanküberwachung) mit Zustimmung der Spielbankgemeinde festgelegt. Sie sind für die Spielbank und die Spielerinnen und Spieler verbindlich. Die geltenden Spielregeln sind in den Spielsälen an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder auszulegen.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.