Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 2 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für folgende Gewässer:
Es gilt auch für Teile dieser Gewässer.
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/2#abs-1a (1a) Für Meeresgewässer gelten die Vorschriften des § 23, des Kapitels 2 Abschnitt 3a und des § 90. Die für die Bewirtschaftung der Küstengewässer geltenden Vorschriften bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/2#abs-2 (2) Die Länder können kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, insbesondere Straßenseitengräben als Bestandteil von Straßen, Be- und Entwässerungsgräben, sowie Heilquellen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen. Dies gilt nicht für die Haftung für Gewässerveränderungen nach den §§ 89 und 90.
Wird zitiert von 137 Entscheidungen zu § 2 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Schleswig, 18.09.2018 – 4 A 311/16Zitiert von 3
- VG Berlin, 28.02.2014 – 19 L 334.13Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 – OVG 9 N 106.16Zitiert von 1
- BVerfG, 24.02.2010 – 1 BvR 27/09Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für Bestandsschutz - Zur Vereinbarkeit von § 136 S 2 WasG SN idF vom 09.08.2004 mit Art 14 Abs 1 GGZitiert von 32
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 – 5 S 1793/05Zitiert von 2
- BVerfG, 15.07.1981 – 1 BvL 77/78 · NaßauskiesungZitiert von 144
Zuletzt entschieden
- VG Freiburg, 30.07.2025 – 1 K 2407/24Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 14.05.2025 – 6 LB 9/24Zitiert von 5
- VGH Bayern, 15.04.2025 – 8 BV 22.183Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
21.07.2016 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I 1764)
BGBl. 2016 I S. 1764
-
06.10.2011 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I 1986)
BGBl. 2011 I S. 1986
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.