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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6055 · S. 17

Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgeset-

Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgeset-
zes)
Zu Nummer 2 (§ 2 Absatz 1a WHG)
Satz 1 des neuen § 2 Absatz 1a regelt die im Bereich der
Meeresgewässer im Sinne des § 3 Nummer 2a WHG (neu)
anwendbaren Vorschriften des WHG. Während die allge-
meinen, d.h. nicht auf bestimmte Gewässerarten bezogenen
Vorschriften des Gesetzes für oberirdische Gewässer, Küs-
tengewässer und das Grundwasser gelten (vgl. § 2 Absatz 1
WHG), sollen für Meeresgewässer lediglich die Verord-
nungsermächtigung nach § 23 sowie der neue Abschnitt 3a
des Kapitels 2 gelten. Die Umsetzung der MSRL wird also
nicht zum Anlass genommen, den Anwendungsbereich des
WHG über die zur Richtlinienumsetzung erforderlichen
Vorschriften hinaus zu erweitern.
Satz 2 stellt klar, dass die für die Bewirtschaftung der Küs-
tengewässer geltenden Vorschriften (also insbesondere Ka-
pitel 2 Abschnitt 3) unberührt bleiben. Die allein der Umset-
zung der MSRL dienenden Vorschriften des neuen Ab-
schnitts 3a in Kapitel 2 bilden ein eigenständiges Rege-
lungsregime, das im Bereich der Küstengewässer zusätzlich
zu den schon bislang dort geltenden Vorschriften anwendbar
ist. Dieser Dualismus resultiert aus den europarechtlichen
Vorgaben, die nachgezeichnet werden. So enthält die Was-
serrahmenrichtlinie Vorgaben zu Bewirtschaftungszielen
und den ihrer Erreichung dienenden Instrumenten für Küs-
tengewässer, während die MSRL entsprechende Vorgaben
für Meeresgewässer trifft, die die Küstengewässer einschlie-
ßen (siehe dort Artikel 3 Nummer 1). Soweit beide Richt-
Drucksache 17/6055 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
linien die Küstengewässer betreffen, sind ihre Regelungsge-
genstände im Sinne einer Vermeidung von Doppelregelun-
gen nicht inhaltlich aufeinander abgestimmt. Dies betrifft
sowohl die verfahrensmäßigen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 33.205 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/6055, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.696–91.901 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3D4 · Prüfwert a2ad06720187a99c….

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