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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6055 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgeset-
Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgeset- zes) Zu Nummer 2 (§ 2 Absatz 1a WHG) Satz 1 des neuen § 2 Absatz 1a regelt die im Bereich der Meeresgewässer im Sinne des § 3 Nummer 2a WHG (neu) anwendbaren Vorschriften des WHG. Während die allge- meinen, d.h. nicht auf bestimmte Gewässerarten bezogenen Vorschriften des Gesetzes für oberirdische Gewässer, Küs- tengewässer und das Grundwasser gelten (vgl. § 2 Absatz 1 WHG), sollen für Meeresgewässer lediglich die Verord- nungsermächtigung nach § 23 sowie der neue Abschnitt 3a des Kapitels 2 gelten. Die Umsetzung der MSRL wird also nicht zum Anlass genommen, den Anwendungsbereich des WHG über die zur Richtlinienumsetzung erforderlichen Vorschriften hinaus zu erweitern. Satz 2 stellt klar, dass die für die Bewirtschaftung der Küs- tengewässer geltenden Vorschriften (also insbesondere Ka- pitel 2 Abschnitt 3) unberührt bleiben. Die allein der Umset- zung der MSRL dienenden Vorschriften des neuen Ab- schnitts 3a in Kapitel 2 bilden ein eigenständiges Rege- lungsregime, das im Bereich der Küstengewässer zusätzlich zu den schon bislang dort geltenden Vorschriften anwendbar ist. Dieser Dualismus resultiert aus den europarechtlichen Vorgaben, die nachgezeichnet werden. So enthält die Was- serrahmenrichtlinie Vorgaben zu Bewirtschaftungszielen und den ihrer Erreichung dienenden Instrumenten für Küs- tengewässer, während die MSRL entsprechende Vorgaben für Meeresgewässer trifft, die die Küstengewässer einschlie- ßen (siehe dort Artikel 3 Nummer 1). Soweit beide Richt- Drucksache 17/6055 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode linien die Küstengewässer betreffen, sind ihre Regelungsge- genstände im Sinne einer Vermeidung von Doppelregelun- gen nicht inhaltlich aufeinander abgestimmt. Dies betrifft sowohl die verfahrensmäßigen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 33.205 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6055, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.696–91.901 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3D4 · Prüfwert a2ad06720187a99c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP