Gesetze / VO (EG) Nr. 6/2002

VO (EG) Nr. 6/2002

Art 10 Schutzumfang

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/10#abs-1 (1) Der Umfang des Schutzes aus dem Unionsgeschmacksmuster erstreckt sich auf jedes Geschmacksmuster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/10#abs-2 (2) Bei der Beurteilung des Schutzumfangs wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Geschmacksmusters berücksichtigt.

←Art 9 →Art 11