Gesetze / VO (EG) Nr. 6/2002

VO (EG) Nr. 6/2002

Art 9 Geschmacksmuster, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen

Ein Unionsgeschmacksmuster besteht nicht an einem Geschmacksmuster, wenn dieses gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt.

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