Gesetze / VO (EG) Nr. 6/2002 VO (EG) Nr. 6/2002 Art 9 Geschmacksmuster, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.07.2026 durch die Verordnung (EU) 2026/715 aufgehoben. Ein Unionsgeschmacksmuster besteht nicht an einem Geschmacksmuster, wenn dieses gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt.