Gesetze / VO (EG) Nr. 1333/2008 · CELEX 02008R1333-20260818
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
35 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe
- Art 5 Verbot von nicht mit dieser Verordnung in Einklang stehenden Lebensmittelzusatzstoffen und/oder Lebensmitteln
- Art 6 Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in die Gemeinschaftsliste und für die Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe
- Art 7 Besondere Bedingungen für Süßungsmittel
- Art 8 Besondere Bedingungen für Farbstoffe
- Art 9 Einteilung der Lebensmittelzusatzstoffe nach Funktionsklassen
- Art 10 Inhalt der Gemeinschaftslisten von Lebensmittelzusatzstoffen
- Art 11 Festlegung der Verwendungsmengen
- Art 12 Änderungen im Produktionsprozess oder in Ausgangsstoffen für einen Lebensmittelzusatzstoff, der bereits in der Gemeinschaftsliste aufgeführt ist
- Art 13 Lebensmittelzusatzstoffe, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen
- Art 14 Spezifikationen von Lebensmittelzusatzstoffen
- Art 15 Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln
- Art 16 Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Säuglings- und Kleinkindernahrung
- Art 17 Verwendung von Farbstoffen zur Kennzeichnung
- Art 18 Migrationsgrundsatz
- Art 19 Auslegungsentscheidungen
- Art 20 Traditionelle Lebensmittel
- Art 21 Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
- Art 22 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
- Art 23 Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
- Art 24 Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die bestimmte Lebensmittelfarbstoffe enthalten
- Art 25 Sonstige Kennzeichnungsanforderungen
- Art 26 Informationspflichten
- Art 27 Überwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen
- Art 28 Ausschuss
- Art 29 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
- Art 30 Erstellung der Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe
- Art 31 Übergangsbestimmungen
- Art 32 Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe
- Art 33 Aufhebung von Rechtsakten
- Art 34 Übergangsbestimmungen
- Art 35 Inkrafttreten