Gesetze / VO (EG) Nr. 1333/2008

VO (EG) Nr. 1333/2008

Art 20 Traditionelle Lebensmittel

Stand: 02.10.2026

Die in Anhang IV aufgeführten Mitgliedstaaten dürfen die Verwendung bestimmter Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen bei der Herstellung der in diesem Anhang aufgeführten traditionellen Lebensmittel auf ihrem Hoheitsgebiet weiterhin verbieten.

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