Gesetze / VO (EG) Nr. 1333/2008
VO (EG) Nr. 1333/2008Art 20 Traditionelle Lebensmittel
Stand: 02.10.2026
Die in Anhang IV aufgeführten Mitgliedstaaten dürfen die Verwendung bestimmter Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen bei der Herstellung der in diesem Anhang aufgeführten traditionellen Lebensmittel auf ihrem Hoheitsgebiet weiterhin verbieten.