Gesetze / VO (EG) Nr. 1333/2008

VO (EG) Nr. 1333/2008

Art 9 Einteilung der Lebensmittelzusatzstoffe nach Funktionsklassen

Stand: 02.10.2026

2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1333-2008/9#abs-1 (1) Die Lebensmittelzusatzstoffe werden in den Anhängen II und III den einzelnen Funktionsklassen von Anhang I je nach ihrer technischen Hauptfunktion zugeordnet.

Diese Zuordnung schließt nicht aus, dass sie auch für andere Zwecke verwendet werden können.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1333-2008/9#abs-2 (2) Sofern es aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts oder der technischen Entwicklung erforderlich ist, sind Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung, die die Aufnahme weiterer Funktionsklassen in Anhang I betreffen, gemäß dem Regelungsverfahren mit Kontrolle nach Artikel 28 Absatz 3 zu erlassen.

←Art 8 →Art 10