Gesetze / Strafgesetzbuch

StGB

§ 185 Beleidigung

Stand: 07.04.2021

StrafrechtBund2 Fassungen884 Entscheidungen

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 184l § 186