§ 185 Beleidigung
Stand: 07.04.2021
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wird zitiert von 884 Entscheidungen zu § 185 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 10.10.1995 – 1 BvR 1476/91 · Soldaten sind MörderZitiert von 162
- BayObLG, 06.03.2025 – 206 StRR 433/24Zitiert von 2
- AG Bingen am Rhein, 11.08.2009 – 3113 Js 17555/09-6Cs
- BVerfG, 19.12.2021 – 1 BvR 1073/20Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bzgl der Einstufung diffamierender Äußerungen über Politiker in sozialen Netzwerken als Beleidigung iSd §§ 185 StGB, § 1 Abs 3 NetzDG - hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Politikerin durch fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social-Media-Plattform gem § 14 Abs 3, Abs 4 TMG aF (jetzt: § 21 Abs 2, Abs 3 TTDSG) - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 53
- OLG Karlsruhe, 09.07.2025 – 10 W 11/25
- BGH, 24.02.2026 – VI ZR 415/23Möglichkeit eines Ehrenschutzes eines ausländischen Staates wegen eines Beitrags in einem NachrichtenportalZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 18.06.2026 – 2 WD 17.25Disziplinarmaßnahme bei Angriff auf einen Vorgesetzten und weiteren Straftaten
- AG Köln, 07.05.2026 – 529 Cs 143/26
- BVerwG, 22.04.2026 – 2 WD 42.25Entfernung aus dem Dienst wegen Verharmlosung des Holocaust
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 185 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.03.2021 Ausfertigung
§ 185 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I 441 409)
BGBl. 2021 I S. 441
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