§ 185 StGB — Beleidigung

Strafgesetzbuch

Stand: 07.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.