Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 5
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/5#abs-1 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/5#abs-2 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/5#abs-3 (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wird zitiert von 6.670 Entscheidungen zu Art 5 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.05.1973 – 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 · Hochschul-UrteilZitiert von 113
- BVerfG, 05.02.1991 – 1 BvF 1/85, 1 BvF 1/88 · 6. RundfunkentscheidungZitiert von 117
- BVerfG, 24.02.1971 – 1 BvR 435/68 · MephistoZitiert von 106
- BVerfG, 24.03.1987 – 1 BvR 147/86, 1 BvR 478/86 · 5. RundfunkentscheidungZitiert von 28
- BVerfG, 28.02.1961 – 2 BvG 1/60, 2 BvG 2/60 · 1. RundfunkentscheidungZitiert von 25
- BVerfG, 20.07.2010 – 1 BvR 748/06Hochschulverfassung und Wissenschaftsfreiheit: teilweise Unvereinbarkeit von § 90 und § 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (Binnenverhältnis der Hochschulorgane auf Fakultätsebene) mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GGZitiert von 36
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 26.08.2026 – 18 L 2523/26Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkung eines Protestcamps in einem Landschaftsschutzgebiet KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 30.07.2026 – I ZR 130/25 · Top-Mediziner
- OVG NRW, 23.07.2026 – 13 B 623/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 5 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.