Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 14
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/14#abs-1 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/14#abs-2 (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/14#abs-3 (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Wird zitiert von 13.510 Entscheidungen zu Art 14 GG →
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Nach Gewicht
- BVerfG, 06.12.2016 – 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12, 1 BvR 1456/12Beschleunigung des Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie (13. Atomgesetz-Novelle 2011)Zitiert von 184
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 – 1 S 1067/20Rechtmäßigkeit der Schließung von Gaststätten durch die Corona-Verordnung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 – 1 S 1079/20Infektionsschutzrecht: Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Schließung von Parfümerien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 – 1 S 926/20Rechtmäßigkeit der Schließung von Fitnessstudios zur Bekämpfung der Corona-Pandemie KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BVerfG, 17.12.2013 – 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08Zum Schutzbereich des Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) sowie zu den Voraussetzungen einer Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG und zur Garantie effektiven Rechtschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Großverfahren; hier: Tagebau zur Braunkohlegewinnung (" Garzweiler")Zitiert von 119
- BSG, 16.12.1999 – B4 RA 11/99 RGesetzliche Rentenversicherung: Verfassungswidrigkeit der Minderung von Rentenanwartschaften durch Neubewertung der ersten Berufsjahre (§ 58 Abs. 1 SGB VI) KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BGH, 03.09.2026 – I ZR 35/23 · Seniorenwohnheim III
- OVG NRW, 12.08.2026 – 16 E 593/25Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit als offensichtlich unzulässig KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 05.08.2026 – 4 VR 1.26, 4 VR 1.26 (4 CN 1.26)Einstweiliger Rechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO: Ablehnung des Antrags auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 14 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 14 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.