Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 15
Stand: 10.06.2019
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu Art 15 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 17.05.1961 – 1 BvR 561/60, 1 BvR 579/60, 1 BvR 114/61Volkswagenwerk-Privatisierung (GG Art. 3 Abs. 1, Art. 15; Sozialstaatsprinzip). Durch das Privatisierungsgesetz ist unmittelbar betroffen (BVerfGG § 90), wer bei Nichtigkeit des Gesetzes eine tatsächlich größere Chance hätte, mehr als zwei Aktien kaufen zu dürfenZitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 14.07.2014 – 1 K 507/13Zitiert von 2
- VGH Bayern, 26.07.2021 – 12 B 21.913Zitiert von 11
- VG Aachen, 04.09.2009 – 6 K 1411/09Zitiert von 1
- BVerfG, 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20 · Solidaritätszuschlag 2020/2021Zitiert von 15
- BVerfG, 05.05.2015 – 2 BvL 17/09, 2 BvL 18/09, 2 BvL 3/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 6/12, 2 BvL 1/14"R-Besoldung" von Richtern und Staatsanwälten: Vereinbarkeit mit Art. 33 Absatz 5 GG; prozedurale Anforderungen an den GesetzgeberZitiert von 241
Zuletzt entschieden
- VG Darmstadt, 02.05.2024 – 5 L 2819/23.DAZitiert von 2
- VGH Bayern, 22.02.2024 – 13a N 21.3158Zitiert von 8
- VGH Bayern, 22.02.2024 – 13a N 23.936Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 15 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
28.03.2019 Ausfertigung
Art. 15 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.