Gesetze / Zustellungsvordruckverordnung
ZustVV§ 1 Vordrucke
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 4
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- OVG Niedersachsen, 23.07.2025 – 12 ME 60/25Zitiert von 1
- AG Kehl, 25.06.2023 – 2 Cs 502 Js 6206/23Strafbefehlsverfahren: Ablehnung des Erlasses eines Strafbefehls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei fehlgeschlagener Auslandszustellung des Bußgeldbescheides KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gera, 05.06.2014 – 1 E 411/14 Ge
- VG Gelsenkirchen, 16.07.2008 – 5 L 724/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren werden eingeführt:
1.
der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für die Zustellung von Schriftstücken mit Zustellungsurkunde nach § 182 Abs. 1 und 2 der Zivilprozessordnung (Zustellungsurkunde),
2.
der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Briefumschlag nach § 176 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (innerer Umschlag),
3.
der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den Postzustellungsauftrag nach § 168 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (äußerer Umschlag/Auftrag),
4.
der in Anlage 4 bestimmte Vordruck für die schriftliche Mitteilung über die Zustellung durch Niederlegung nach § 181 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (Benachrichtigung).