Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 101
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 25.01.2007 – V ZB 47/06Zitiert von 9
- LG Mönchengladbach, 29.05.2020 – 5 T 261/18
- BVerfG, 09.10.2024 – 2 BvR 536/24Stattgebender Kammerbeschluss: Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung verschafft Eigentumsposition iSd Art 14 GG - Art 14 GG gebietet bei Eingriffen in das Eigentumsgrundrecht effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Aufhebung eines im Rahmen einer Zwangsversteigerung erteilten Zuschlags im BeschwerdeverfahrenZitiert von 3
- BGH, 11.06.2026 – V ZB 81/25Zuschlagsbeschwerde: Offenkundigkeit der Vertretungsmacht eines Bieters im Falle einer Eintragung im elektronischen HandelsregisterZitiert von 1
- BGH, 12.01.2017 – V ZB 96/16Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse bei Bezeichnung einer vom Kontoinhaber abweichenden Person; Zahlungsanzeige ohne eindeutige Verwendungsbeschränkung
- BGH, 18.07.2013 – V ZB 13/13Zwangsversteigerungsverfahren: Erforderlichkeit der Feststellung und Verlesung des geänderten geringsten Gebots und der geänderten Versteigerungsbedingungen nach Abbruch der Bietzeit; ZuschlagsversagungsgrundZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG München II, 17.12.2024 – 7 T 3848/23 ZVG
- LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2022 – 11 T 1500/22
- LG Frankfurt am Main, 06.02.2017 – 2-09 T 347/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 101 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/101#abs-1 (1) Wird die Beschwerde für begründet erachtet, so hat das Beschwerdegericht unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses in der Sache selbst zu entscheiden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/101#abs-2 (2) Wird ein Beschluß, durch welchen der Zuschlag erteilt ist, aufgehoben, auf Rechtsbeschwerde aber für begründet erachtet, so ist unter Aufhebung des Beschlusses des Beschwerdegerichts die gegen die Erteilung des Zuschlags erhobene Beschwerde zurückzuweisen.